Schlichtungsstelle Österreich

Schlichtungsstelle Österreich

Alternative Streitbeilegungsstelle:
http://www.ombudsmann.at/


Alternatives-Streitbeilegungs-Gesetz (AStG)

Gemäß § 19 Abs. 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in
einer Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen
dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen
Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen. Wir haben zugleich
anzugeben, ob wir an einem Verahren teilnehmen werden.
Die für uns vorgesehene AS-Stelle ist der "Internet-Ombudsmann"

http://www.ombudsmann.at/